Inhalt der Anfrage:
Die SPD-Ortsratsfraktion
Südost fragt an,
1. welche Auswirkungen
sich aus der Aufhebung der Schulbezirke ab dem nächsten Jahr für den Bestand
der Schule in SZ-Flachstöckheim voraussichtlich ergeben werden;
2. ob bei einer evt.
künftigen Einzügigkeit der Fortbestand der Grund- und Hauptschule gefährdet
ist;
3. ob es Planungen gibt,
diese Hauptschule nach der Landtagswahl zu einer Sekundarschule (Haupt- und
Realschule) weiterzuentwickeln;
4. welche Auswirkungen
sich aus der Aufhebung der Schulbezirke auf die kostenlose Schülerbeförderung
nach Flachstöckheim ergeben werden.
Begründung:
Durch die Aufhebung der
Schulbezirke ist evt. eine geringere Anzahl von Anmeldungen von Kindern aus
Gebhardshagen an der Hauptschule zu erwarten. Damit ist evt. von einer
künftigen Einzügigkeit auszugehen. Die Einzügigkeit von Schulen soll jedoch
nach den Ausführungen bei der letzten „Schulreform“ ein
wesentliches Kriterium für eine Schließung bzw. Zusammenlegung von Schulen sein.
Um für die weitere
Schulentwicklung Planungssicherheit zu erhalten und ggf. Alternativvorschläge
machen zu können, erscheint eine frühzeitige Information zu den Planungen
erforderlich.
Beratungsergebnis:
OM Garn trägt die Anfrage
vor.
Ortsratsbetreuer Anton
gibt die schriftliche Antwort Nr. 1756/15-AW der Verwaltung - Fachdienst
Bildung. - bekannt:
Frage 1:
Welche Auswirkungen werden sich aus der Aufhebung der Schulbezirke ab
dem nächsten Jahr für den Bestand der Schule in SZ-Flachstöckheim voraussichtlich
ergeben?
Antwort der
Verwaltung:
Da
die Schulbezirke im Primarbereich unverändert bleiben, ist der Bestand des
Grundschulzweiges gesichert. Der Bestand des Hauptschulzweiges ist von der
Entscheidung der Erziehungsberechtigen bei der Anmeldung ihres Kindes abhängig.
Hierzu kann die Verwaltung zum derzeitigen Zeitpunkt keine Prognose abgeben,
jedoch ist aufgrund des jetzigen Einzugsgebietes und der bestehenden
ÖPNV-Verbindungen keine deutliche Abnahme der Schülerzahlen zu erwarten.
Frage 2:
Ist bei einer evt. künftigen Einzügigkeit der Fortbestand der Grund- und
Hauptschule gefährdet?
Antwort der
Verwaltung:
Gemäß § 3 der Verordnung
zur Schulentwicklungsplanung (§ 26 NSchG) darf eine Hauptschule einzügig
geführt werden, wenn sie
- nicht
nach § 106 Absatz 4 NSchG mit einer anderen Schule organisatorisch
zusammengefasst werden kann,
- dadurch
der bestehende Schulstandort erhalten bleibt,
- die
Gefährdung des Bestandes einer benachbarten Hauptschule ausgeschlossen
ist,
- eine
ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit (§ 25 NSchG) mit
einer anderen Hauptschule vereinbart wird und
- besondere
regionale Verhältnisse dies erfordern.
Diese Voraussetzungen
sind bis auf die der Nr. 4 bereits erfüllt, die geforderte Vereinbarung müsste
geschlossen werden, wenn sich eine dauerhafte Einzügigkeit im Hauptschulzweig
abzeichnet.
Frage 3:
Gibt es Planungen, diese Hauptschule nach der Landtagswahl zu einer
Sekundarschule (Haupt- und Realschule) weiterzuentwickeln?
Antwort der
Verwaltung:
Zum derzeitigen Zeitpunkt
gibt es keine Planungen der Verwaltung, Sekundarschulen in Salzgitter zu
errichten.
Frage 4:
Welche Auswirkungen werden sich aus der Aufhebung der Schulbezirke auf
die kostenlose Schülerbeförderung nach Flachstöckheim ergeben?
Antwort der
Verwaltung:
Ein Beförderungs- und
Erstattungsanspruch gegen den Träger der Schülerbeförderung besteht, wenn die
Mindestentfernung des Schulweges zwischen der Wohnung des Schülers und der
örtlich nächstgelegenen Schule überschritten ist. Derzeit beträgt die
Mindestentfernung für Schüler der Klassen 5 und 6 2.000 Meter, für die Klassen
7 – 10 3.000 Meter. Ist diese Entfernung überschritten, wird die
Schülerbeförderung durch die Stadt Salzgitter sicher gestellt, unabhängig
davon, welche Schule von den Erziehungsberechtigten tatsächlich gewählt wird.
Ist die Mindestentfernung nicht überschritten, besteht kein Anspruch auf
Beförderung und Erstattung, dies ist ebenfalls unabhängig von der tatsächlich
gewählten Schule.
Der Ortsrat nimmt
Kenntnis.