Auszug - Bebauungsplan Leb 165 für SZ-Lebenstedt "Ehemaliger Güterbahnhof - West", Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Die Verwaltung beantwortet mehrere Nachfragen und sagt zu, die unterschiedlichen Flächenangaben in der Begründung bei den Ziffern 1.3 (17.700 m²) und 2.2 (22.100 m²) im Protokoll zu erläutern. Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die Vorlage zu beschließen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Flächenangabe unter 1.3 (zulässige Grundfläche ca. 17.700 m²) bezieht sich auf die Grundflächenzahl (GRZ=0,8). Das bedeutet eine max. Bebaubarkeit von 80 % der Gewerbegebietsfläche. Die Flächenangabe unter 2.2 (Gewerbegebietsfläche 22.100 m²) * 80 % ergibt daher die unter 1.3 aufgeführte bebaubare Grundfläche von ca. 17-700 m².
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