Sachverhalt:
Mit Hilfe des Jahresprogramms „Oberflächensanierung 2014“ sollen Schäden behoben und der immer stärker ausgeprägten Zustandsverschlechterung der Straßen entgegengewirkt werden. Die Oberflächen der Fahrbahnen sollen durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. die Erneuerung der Verschleißschichten, kurzfristig saniert werden, um einen überproportionalen Anstieg der Unterhaltungskosten in den Folgejahren zu vermeiden. Die Auswahl der zur Sanierung anstehenden Straßen erfolgt nach dem Zustand der Fahrbahnen und den entsprechenden Funktionen im Verkehrsnetz der Stadt Salzgitter.
Im Haushaltsplan 2014 stehen beim Sachkonto 4212100 1,2 Mio. € zur Verfügung.
Von diesen zur Verfügung gestellten Mitteln sollen folgende Maßnahmen abgewickelt werden:
Bereich Ortsrat Süd:
- Lange Wanne
- Katzenwiesenring
- Am Salgenteich
- Pommernring
- Leipziger Weg
- Ziester
Bereich Ortsrat Nordost:
- Neue Hafenstraße
- Rüdekenstraße
- K 16 nördlich Neue Hafenstraße
Bereich Ortsrat Ost:
- Gottfried-Linke-Straße
Bereich Ortsrat Nordwest:
- K 1 westlich Reppner (nach Barbecke)
- K 2 südlich Osterlinde (nach Oelber)
- K 3 westlich Lesse (nach Burgdorf)
- K 5 westlich Lesse (nach Söhlde)
- Theodor-Heuss-Straße, Zufahrt Hammer
Diese Auswahl gilt vorbehaltlich der noch durchzuführenden Baugrunduntersuchungen. Bei zu dünnen vorhandenen Asphaltschichten ist erst nach Vorliegen der Baugrunduntersuchung eine abschließende Entscheidung möglich, ob eine Oberflächensanierung durchgeführt werden kann.
Eine Beitragspflicht der Anlieger gemäß der Satzung der Stadt Salzgitter über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen ‑ Straßenausbaubeitragssatzung vom 18.12.2002 ‑ besteht nicht.
Beratungsergebnis:
Der Ortsrat der Ortschaft Nordwest nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.