Anfragezusatz:
Kann in dem angegebenen Bereich „Gerhart-Hauptmann-Straße/Pappeldamm“ nicht auch eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden?
Antwort der Verwaltung:
Geschwindigkeitsreduzierungen aus Gründen der Verkehrssicherheit setzen eine besondere Gefahrenlage voraus. Für den genannten Bereich wurde durch Polizei und Straßenverkehrsbehörde die Unfallentwicklung, die Verkehrsstärke und das Verkehrsverhalten überprüft.
Im Ergebnis besteht keine Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse, die über übliche Risiken im Straßenverkehr hinausgeht. Auch das Unfallgeschehen ist nicht auffällig.
Von einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird aus diesen Gründen abgesehen.
Beratungsergebnis:
Der Ortsrat der Ortschaft Nordost nimmt die Anfragenbeantwortung zur Kenntnis.