Auszug - Ernennungen zum Stadtbrandmeister, zum stellvertretenden Stadtbrandmeister und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
Einstimmiger Beschluss: - Der 1. Hauptbrandmeister Andreas Sydow wird gemäß § 20 Absätze 4 und 9 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) für die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
- Der 1. Hauptbrandmeister Detlev Söhler wird gemäß § 20 Absätze 4 und 9 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) für die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
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