Auszug - Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG (Ratsentscheidung)
Einstimmiger Beschluss: Folgende Zuwendung wird angenommen: Zuwendungsgeber | Höhe der Zuwendung | Zweck der Zuwendung | Thaler-Mobilwerbung oHG, Plattinger Straße 21 a 94486 Osterhofen | 20.000 € | Bereitstellung eines Fahrzeugs für die offene Kinder- und Jugendförderung |
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