Auszug - Beschluss der Satzung über eine Veränderungssperre in Salzgitter-Lebenstedt "Zentraler Versorgungsbereich Stormstraße"
Bei 38 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme wird folgender Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Veränderungssperre in Salzgitter-Lebenstedt „Zentraler Versorgungsbereich Stormstraße“ (Anlage 1) als Satzung.
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