Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt über die
vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lob 4, 4. Änderung für
SZ-Lobmachtersen, “Südlich Crammer Straße” mit örtlicher Bauvorschrift über
Gestaltung (ÖBV), wie in Anlage 2 zur Vorlage 2896/14 vorgeschlagen. Die
Behandlung der vorgebrachten Anregungen wird Bestandteil der Begründung zum
Bebauungsplan Lob 4, 4. Änderung mit ÖBV.
2.
Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt den
Bebauungsplan Lob 4, 4. Änderung für SZ-Lobmachtersen, “Südlich Crammer Straße”
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (Anlage 3 zur Vorlage 2896/14)
gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Satzung. Der Rat der Stadt beschließt die Begründung (Anlage 4 zur Vorlage
2896/14).
3.
Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt die Aufhebung
der vom Bebauungsplan Lob 4, 4. Änderung mit ÖBV überdeckten Teilbereiche der
Bebauungspläne Lob 4 mit ÖBV (Anlage 5 zur Vorlage 2896/14) und Lob 4, 2.
Änderung mit ÖBV (Anlage 6 zur Vorlage 2896/14). Nach der Aufhebung werden die
Festsetzungen durch die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Lob 4, 4.
Änd. mit ÖBV ersetzt.
Beratungsergebnis:
Herr Kuschel bittet um Austausch der Anlage 2 zur Vorlage
mit der von ihm zu Sitzungsbeginn um 2 Einwendungen erweiterten Anlage.
Anschließend erläutert er die Vorlage.
Fragen der Ortsratsmitglieder zum
bekannten Hochwasserproblem und zu den Erschließungskosten werden von Herrn
Spellier und Herrn Brenkewitz beantwortet.
Der Ortsrat empfiehlt einstimmig bei 1
Enthaltung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.