Anfrage:
Die M.B.S.-Ratsfraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch waren in den Jahren 2011 bis 2015 die Konzessionsabgaben für die
Gasdurchleitung, welche die WEVG an die Stadt Salzgitter zu leisten hatte?
2. Wie hoch war der Betrag, den die Stadt Salzgitter von der WEVG als Netzbetreiber
für die Jahre 2011 bis 2015 je m³ (oder andere Maßeinheit) erhalten hat?
Vom 30.06.2011 bis 30.06.2015 lag die Einwohnerzahl Salzgitters unter 100.000
(laut statistischem Landesamt Hannover).
3. Welche Rechtsgrundlage existiert, die die Stadt Salzgitter von einer rückwirkenden
Erstattung der evtl. zu viel gezahlten Konzessionsabgaben an die Gaskunden
freistellt?
Der Rat nimmt die Anfrage zur Kenntnis.