Auszug - Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter
Beschlussvorschlag: - Der Erste Hauptlöschmeister Carsten Sukopp wird gem. § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Engerode der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
- Der Oberfeuerwehrmann Timo Franke wird vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der gem. Feuerwehrverordnung vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge, gem. § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Engerode der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
- Der Brandmeister Christian Walde wird gem. § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Flachstöckheim der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
- Der Hauptfeuerwehrmann Denis Kaiser wird vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der gem. Feuerwehrverordnung vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge, gem. § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Flachstöckheim der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
- Der Brandmeister Klaus-Peter Meier wird gem. § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ohlendorf der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
- Der Löschmeister Julian Vogler wird gem. § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ohlendorf der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
- Der Brandmeister Werner Strube wird gem. § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lobmachtersen der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
- Der Erste Hauptlöschmeister Harald Reiher wird gem. § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lobmachtersen der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
Der Brandmeister Christian Radewagen wird gem. § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Reppner der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt. Beratungsergebnis: Der Ortsrat der Ortschaft Südost empfiehlt einstimmig, der Beschlussvorlage der Verwaltung zu zustimmen.
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