Auszug - Verpflichtung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss; Beschluss des Rates vom 18.01.2017 (0091/17)
Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Andrea Below weist Frau Sabine Berner-Brennecke als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied insbesondere auf die ihr obliegenden Pflichten nach §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Den genauen Wortlaut hat die Verwaltung bereits mit der schriftlichen Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG bekanntgegeben. Die Verpflichtung nimmt die Ausschussvorsitzende per Handschlag vor.
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