Beschlussvorschlag:
In Salzgitter-Thiede werden die nachstehen aufgeführten und im anliegenden Plan gekennzeichneten Straßen mit Wirkung vom Tage nach ihrer Bekanntmachung gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraßen sowie der Radweg „Geitelder Weg“ als Kreisstraße für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet.
Bezeichnung | Anfangs-punkt | Endpunkt | Länge | Widmungsbeschränkung | Gemeindestraße | Kreisstraße |
Sierscher Weg | Geitelder Weg | nach 275 m in westl. Richtung | 275 m | | X | |
Stichstraße von Danziger Straße in nördliche Richtung mit Fußgängerbereich zum Sierscher Weg | Danziger Straße | nach 100 m*) in nördl. Richtung | 139 m | davon 39 m Fußgängerbereich | X | |
Radweg Geitelder Weg | Danziger Straße | nach 135 m in nördl. Richtung (Feldzufahrt) | 135 m | Fuß-/Radweg | | X |
*) Länge der Stichstraße (ohne Fußgängerbereich)
Die Verwaltung wird beauftragt, die nördliche Grenze für die in der Gemarkung Thiede gelegene Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 17 - Geitelder Weg - gemäß § 4 NStrG mit Wirkung vom Tage nach ihrer Bekanntmachung von bislang km 0,108 auf künftig km 145 neu festzusetzen.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter.
Beratungsergebnis:
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Vorlage zu beschließen.