Auszug - Verpflichtung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss; Vorlage 0093/17-1
Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Andrea Below weist Frau Andrea Pietzenuk als stellvertretendes beratendes Mitglied insbesondere auf die ihr obliegenden Pflichten nach §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Den genauen Wortlaut hat die Verwaltung bereits mit der schriftlichen Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG bekanntgegeben. Die Verpflichtung nimmt die Ausschussvorsitzende per Handschlag vor.
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