Auszug - Benennung der beratenden Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung für die Fachausschüsse des Rates der Stadt Salzgitter
Herr Eisfeld eröffnet die Benennung von zwei zu entsendenden Ausschussmitgliedern. Laut Ratsbeschluss vom 17.04.2013 soll der Beirat für Menschen mit Behinderungen jeweils ein Beiratsmitglied in den Ausschuss für Soziales- und Integration und den Ausschuss für Stadtplanung- und Bau als „andere Personen“ im Sinne des § 71 Absatz 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes entsenden. Diese Personen sollen mit ihrer fachlichen Kompetenz die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Ausschüssen als beratende Mitglieder vertreten.
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