Auszug - Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung Bad 100 für SZ-Bad "Nordholz"; Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: - Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung Bad 100 für SZ-Bad „Nordholz“ (Anlage 4) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Der Rat beschließt die Begründung (Anlage 5).
- Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans Bad 35 für SZ-Bad „Schlichtwohnungen“ (Anlage 6). Der Bebauungsplan wird vollständig durch den Bebauungsplan Bad 100 für SZ-Bad „Nordholz“ überdeckt.
Beratungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Vorlage zu beschließen.
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