Beschlussvorschlag:
- Die Bedarfsberechnung (Gebührenkalkulation) für die Friedhofsgebühr 2018 für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 wird gemäß Anlage 1 zur Ratsvorlage 1049/17 beschlossen.
- Die 31. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Salzgitter über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 2 zur Ratsvorlage 1049/17 beschlossen.
Beratungsergebnis:
Herr Rubin fragt an, warum 2 Gebührenerhöhungen auf über 10 % gestiegen sind, wohingegen die anderen Erhöhungen im Schnitt um 2 % steigen.
Die Verwaltung wird die Frage schriftlich beantworten.
Antwort der Verwaltung:
Bei den Gebührensätzen, die mehr als 10% steigen sollen, handelt es sich um die Begleitung zur Urnenbestattung und um die Gebühr für die vorzeitige Einebnung von Urnengräbern.
Es handelt sich um klar abzugrenzende Dienstleistungen. Bei diesen Gebührensätzen werden lediglich die notwendigen Zeitanteile des eingesetzten Personals berücksichtigt. Die Erhöhung ergibt sich aus der Überprüfung der Zeitanteile und den gestiegenen Personalkosten. Die Sätze sind im Übrigen einige Jahre unverändert geblieben.
Die Begleitung zur Urnenbestattung erfolgt nur in geringem Umfang (2016: 10 Begleitungen).
Des Weiteren bittet Herr Bürger dem Protokoll eine Kalkulation beizufügen mit der Aufschlüsselung der Mehrkosten, die sich für die Hinterbliebenen ergeben, wenn beispielsweise eine Trauerfeier mit Urnenbeisetzung nicht in der Woche, sondern am Samstag durchgeführt wird, damit alle Ausschussmitglieder diesbezüglich informiert sind.
Antwort der Verwaltung:
Absatz der Friedhofssatzung trifft folgende Regelung:
„Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. Bestattungen finden werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. An Sonnabenden wird nicht bestattet. In dringenden Ausnahmefällen kann die Friedhofsverwaltung Bestattungen auch außerhalb der in Satz 2 festgesetzten Bestattungszeiten zulassen.“
Nach § 1 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung erhöhen sich die Gebühren für Bestattungen und Trauerfeiern, die außerhalb dieser Zeiten stattfinden, um die Hälfte. Aus Basis der Gebühren für 2017 ergeben sich, je nachdem Welche Art der Bestattung erfolgt und ob eine Friedhofskapelle genutzt wird, folgende Gebühren:
Kapellenbenutzungs- und sonstige Gebühren | Gebühr "normal" | Gebühr "mit Zuschlag" |
Grabaushub Urne | 52,78 | 79,17 |
Grabaushub Kinder | 244,82 | 367,23 |
Grabaushub Erwachsene | 489,63 | 734,45 |
Kapelle SZ Bad und -Lebenstedt | 206,41 | 309,62 |
Kapelle SZ Gebhg. und -Thiede | 125,93 | 188,90 |
Kapelle übrige Friedhöfe | 31,51 | 47,27 |
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.