Auszug - Feststellung eines Mitglieds für die Kinderkommission in der 17. Ratsperiode
Beschlussvorschlag: Für die Kinderkommission der Stadt Salzgitter wird folgendes Mitglied entsprechend § 2 Absatz 1 der Satzung über die Kinderkommission der Stadt Salzgitter unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen des § 71 Absatz 6 in Verbindung mit § 71 Absatz 1, 2, 3 und 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes festgestellt: Mitglieder sind: | Stellvertreter/-innen für die Mitglieder sind: | Institution / Träger | (13) Koch, Anna | | Netzwerk „Frühe Hilfen“ der Stadt Salzgitter |
Beratungsergebnis: Der Rat beschließt einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
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