Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die folgenden Punkte umzusetzen:
1.Für das Haushaltsjahr 2019/2020 ist ein Doppelhaushalt aufzustellen. Nach einer Evaluation Mitte 2020 ist eine Entscheidung über die Aufstellung weiterer Doppelhaushalte durch die Verwaltung so rechtzeitig herbeizuführen, dass auch für die Folgejahre Doppelhaushalte aufgestellt werden können.
2.Im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs des Doppelhaushaltes 2019/2020 und der Haushalte in den Folgejahren hat die Verwaltung sicherzustellen:
a) Die Haushalte sollen in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen sein.
Eine Nettoverschuldung, ebenso ein Anstieg der Kassenkredite ist zu vermeiden. Dabei sind die unmittelbaren Ausgaben und Einnahmen aufgrund der Flüchtlingssituation gesondert darzustellen.
b) Darzustellen ist, mit welchen Maßnahmen und in welchen Zeiträumen der Schuldenabbau - ggf. unter gutachterlicher Begleitung - erfolgen soll.
c) Bei den Investitionen einschl. des EB 85 sind ausschließlich Projekte bzw. Maßnahmen in dem jeweiligen Haushaltsjahr aufzunehmen, für die bereits politische Projektbeschlüsse vorliegen, bzw. die in dem entsprechenden Jahr begonnen bzw. ausgeführt werden können. Dies gilt analog auch für den Ergebnishaushalt.
Generell gilt, dass bisherige und neue Projekte, die die Stadt in ihrer Entwicklung nachhaltig „nach vorne bringen“ haushaltsmäßig Priorität haben, z. B. Stadtentwicklungs- und Wohnbauentwicklungsmaßnahmen, wie ein flächendeckender Breitbandausbau, Wirtschafts- und Tourismusförderungs-maßnahmen, Entwicklung und Vermarktung von Industrie- und Gewerbegebieten.
3.Ab sofort gilt, dass im Rahmen der Haushaltsführung ab einer Summe von 100.000 € durch die Politik Einzelfallentscheidungen (Beschlüsse) herbeizuführen sind. Dies gilt nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen im Kernhaushalt (Ergebnishaushalt, Investitionen), sondern auch für den Eigenbetrieb EB 85. Anderslautende Ratsbeschlüsse sind mit diesem Beschluss aufgehoben.
Beratungsergebnis:
Oberbürgermeister Frank Klingebiel erklärt, die rechtliche Seite dieses Antrages überprüfen zu lassen. Es stelle keinen Einspuch dar. Vor dem Hintergrund des Rollensverständnisses und der Kommunalverfassung werde er die grundsätzliche Prüfung auch mit den Spitzenverbänden klären lassen.
Unter Berücksichtigung des Änderungsantrages 1439/17 unter TOP 6.5.1 wird mit 23 Ja-Stimmen bei 18 Nein-Stimmen folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die folgenden Punkte umzusetzen:
1.Für das Haushaltsjahr 2019/2020 ist ein Doppelhaushalt aufzustellen. Nach einer Evaluation Mitte 2020 ist eine Entscheidung über die Aufstellung weiterer Doppelhaushalte durch die Verwaltung so rechtzeitig herbeizuführen, dass auch für die Folgejahre Doppelhaushalte aufgestellt werden können.
2.Im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs des Doppelhaushaltes 2019/2020 und der Haushalte in den Folgejahren hat die Verwaltung sicherzustellen:
a) Die Haushalte sollen in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen sein.
Eine Nettoverschuldung, ebenso ein Anstieg der Kassenkredite ist zu vermeiden. Dabei sind die unmittelbaren Ausgaben und Einnahmen aufgrund der Flüchtlingssituation gesondert darzustellen.
b) Darzustellen ist, mit welchen Maßnahmen und in welchen Zeiträumen der Schuldenabbau - ggf. unter gutachterlicher Begleitung - erfolgen soll.
c) Bei den Investitionen einschl. des EB 85 sind ausschließlich Projekte bzw. Maßnahmen in dem jeweiligen Haushaltsjahr aufzunehmen, für die bereits politische Projektbeschlüsse vorliegen, bzw. die in dem entsprechenden Jahr begonnen bzw. ausgeführt werden können. Dies gilt analog auch für den Ergebnishaushalt. Die Haushaltsansätze haben sich dabei an einem realistisch umsetzbaren Volumen zu orientieren. Als Maßstab ist das Umsetzungsvolumen der Vorjahre heranzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fördermittel nicht verloren gehen.
Generell gilt, dass bisherige und neue Projekte, die die Stadt in ihrer Entwicklung nachhaltig „nach vorne bringen“ haushaltsmäßig Priorität haben, z. B. Stadtentwicklungs- und Wohnbauentwicklungsmaßnahmen, wie ein flächendeckender Breitbandausbau, Wirtschafts- und Tourismusförderungs-maßnahmen, Entwicklung und Vermarktung von Industrie- und Gewerbegebieten.
3.Ab sofort gilt, dass im Rahmen der Haushaltsführung ab einer Summe von 100.000 € durch die Politik Einzelfallentscheidungen (Beschlüsse) herbeizuführen sind. Dies gilt nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen im Kernhaushalt (Ergebnishaushalt, Investitionen), sondern auch für den Eigenbetrieb EB 85. Anderslautende Ratsbeschlüsse sind mit diesem Beschluss aufgehoben.