Auszug - Antrag der SPD-Ratsfraktion zur Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Verdienstausfall und Auslagen, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) vom 29.08.2007
Beschlussvorschlag: Die Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Verdienstausfall und Auslagen, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) der Stadt Salzgitter vom 29.07.2007, zuletzt geändert mit der 3. Änderungssatzung zum 01.03.2016 wird unter Berücksichtigung folgender Punkte geändert: Verdienstausfall für Ratsmitglieder wird auf Antrag gewährt für - Sitzungen des Rates, des Verwaltungsausschusses, der Ausschüsse und der Fraktionen bzw. Gruppen sowie Sitzungen der Fraktionsvorsitzenden auf Einladung der/des Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters,
- Sitzungen und Veranstaltungen von Organisationen und Einrichtungen, an denen vom Rat oder Verwaltungsausschuss entsandte Vertreterinnen oder Vertreter der Stadt teilnehmen (Sitzungen von Organen wirtschaftlicher Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sitzungen und Veranstaltungen von Stiftungen, Vereinen, Kommissionen, Beiräten u. ä. Einrichtungen), soweit die Betreffenden nicht anderweitig Anspruch auf Verdienstausfall haben.
- Ratsfrauen und Ratsherren, Ortsratsmitglieder sowie Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls bis zum Höchstbetrag von 30 € je angefangene Stunde.
- Soweit ehrenamtlich Tätigen keine Aufwandsentschädigung nach § 4 gewährt wird, haben sie Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles bis zum Höchstbetrag von 30 € je angefangene Stunde.
- Der § 6 der Entschädigungssatzung ist für den unter 2. genannten Personenkreis so anzupassen, dass Fahrkosten gezahlt werden können.
Beratungsergebnis: Zweiter Bürgermeister Marcel Bürger stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Einzelabstimmung der Punkte 1-2, 3-4 und 5. Dieser Geschäftsordnungsantrag wird mit 20 Ja-Stimmen bei 14 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen beschlossen. Sodann wird einzeln abgestimmt: Zu Punkt 1-2: Der Antrag wird bezüglich der Punkte 1-2 mit 38 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme beschlossen. Zu Punkt 3-4: Der Antrag wird bezüglich der Punkte 3-4 mit 31 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen beschlossen. Zu Punkt 5: Der Antrag wird bezüglich des Punktes 5 mit 38 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme beschlossen.
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