Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019/2020
Beschlussvorschlag: - Die nach § 115 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu erlassende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 und 2020 (Anlage 1) sowie die Veränderung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik (SZ G.E.L.) werden beschlossen.
- Die Veränderungen des nach § 110 Abs. 8 NKomVG aufzustellenden Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) (Anlage 2) werden beschlossen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, unter Berücksichtigung der beschlossenen Ansatzveränderungen, die vorgeschriebenen Haushaltsplanmuster und Unterlagen für den Doppelhaushalt 2019 und 2020, das aufzustellende Haushaltssicherungskonzept sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes SZ G.E.L. zu aktualisieren und diese Unterlagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Beratungsergebnis: Die im Ausschuss gestellten oder per Mail eingereichten Fragen werden von der Verwaltung schriftlich Beantwortet und gesondert per Mail an alle Fraktionen und Ratsmitglieder verteilt. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei 1 Enthaltung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
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