Auszug - Bebauungsplan Bad 123 für SZ-Bad "Katastrophenschutzzentrum an der Nord-Süd-Straße" in Verbindung mit der 100. Änderung (N.N.) des Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag: - Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans Bad 123 für SZ-Bad „Katastrophenschutzzentrum an der Nord-Süd-Straße“ für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich.
- Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung der 100. Änderung (N.N.) des Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Bereich.
Der Ortsrat der Ortschaft Süd empfiehlt einstimmig, der Beschlussvorlage der Verwaltung zu folgen.
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