Auszug - Bebauungsplan Leb 161, 1. Änderung für SZ-Lebenstedt "Zentraler Versorgungsbereich Gesemannstraße"
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans Leb 161, 1. Änderung für SZ-Lebenstedt „Zentraler Versorgungsbereich Gesemannstraße“ für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich. Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet anschließend die Fragen der Ortsratsmitglieder. Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ortsrat der Ortschaft Nord mehrheitlich mit 20 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
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