Auszug - Kleingärtnerverein SZ-Hallendorf e. V.;
Verwendung der Mittel aus dem Kleingartenvereine Stadtentwicklungsfonds 2018 bis 2020
Der Ortsrat bittet die Verwaltung die rot-markierten Pacht- Ausschlussflächen auf dem Plan zu erläutern. Die Verwaltung gibt die folgende Erläuterung zu Protokoll: Die fragliche Fläche, die nicht mehr Bestandteil des Pachtgeländes ist, wurde stadtintern an FD 61.2 übertragen. Die Fläche wurde dort als Tauschland für Naturschutzzwecke benötigt (d. h., eine andere Fläche wurde für Naturschutzzwecke benötigt, zur Kompensation der benötigten Fläche dient die angesprochene Fläche im Bereich des Kleingartengeländes). Es erfolgt eine mit der kleingärtnerischen vergleichbare Nutzung.
Beschlussvorschlag: 1) Die Stadt Salzgitter, Städtischer Regiebetrieb Salzgitter (SRB) und der Kleingärtnerverein Salzgitter-Hallendorf heben für eine ca. 19.728 m² große Teilfläche des Flurstückes 105/26 Flur 2 Gemarkung Hallendorf den geschlossenen Pachtvertrag rückwirkend zum 01.01.2020 einvernehmlich auf. Die Fläche ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet. 2) Der Verein bzw. die einzelnen Parzellennutzerinnen und Parzellennutzer werden von der Pflicht, die Kleingartenfläche zurückzubauen (Rückbau der Baulichkeiten, Entfernen des Bewuchses u. ä.), befreit. 3) Für den notwendigen Rückbau der Fläche wird der SRB ermächtigt, Mittel aus dem Kleingartenvereine Stadtentwicklungsfonds der Jahre 2018 bis 2020 in Anspruch zu nehmen. 4) Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Verein abzuschließen.
Der Ortsrat der Ortschaft Ost empfiehlt einstimmig, der Beschlussvorlage der Verwaltung zu folgen.
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