Auszug - Änderungssatzung über die Förderung von Kindern bei Angeboten der Kindertagespflege gemäß § 23 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Änderungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Die Änderungssatzung über die Förderung von Kindern bei Angeboten der Kindertagespflege gemäß § 23 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) wird in geänderter Form mit Wirkung zum 01.10.2020 beschlossen. Beratungsergebnis: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
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