Nach ausführlichem Vortrag durch die
Verwaltung und anschließender Aussprache ergeht einstimmig folgende
Beschlussempfehlung:
1.
Die
Kindertagesstättenbeiträge, die bei der Förderung der Trägerinnen und Träger
der freien Jugendhilfe berücksichtigt werden, sind jeweils zum 01.08. eines
jeden Jahres anzupassen.
2.
Grundlagen
für die Ermittlung sind:
2.1 die Betriebskostenabrechnung des
Vorjahres. Die Anbindung an die tariflichen Erhöhungen wird aufgegeben.
2.2 eine Beteiligung der Eltern an den
Gesamtbetriebskosten von 32 %.
2.3 die Berechnung wird an den
Personalkosten und Platzzahlen ausgerichtet.
2.4 Grundbetrag für die Berechnung ist
der Elternbeitrag für einen Ganztagskindergartenplatz.
2.5 Die Mittagsverpflegung wird jährlich
um den Verbraucherpreisindex für Deutschland – Gesamtindex - verändert.
Grundlage des zum 01.08.2004 festgesetzten Betrages ist Januar 2004.
2.6 Die Beträge werden jeweils auf 0,50
€uro kaufmännisch gerundet.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Elternbeiträge gem. Ziffern 1 und 2
zu berechnen und den Trägerinnen und Trägern mitzuteilen.