Vorbehaltlich des
Beschlusses des Haushaltsplanes 2004 durch den Rat der Stadt Salzgitter legt
der Ortsrat die in der Anlage genannten Instandsetzungs- und
Erhaltungsmaßnahmen gemäß § 55 g Ziffer 2 NGO fest und beauftragt die
Verwaltung, für die beitragspflichtigen Maßnahmen entsprechende Projekte
aufzustellen.
Der
Finanzausschuß, der Bauausschuß und der Verwaltungsausschuß nehmen die
Programmvorschläge für das Jahr 2004 zur Erhaltung von Straßen, Wegen und
Plätzen zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Die Vorlage
4113/14 wird von Herrn Vespermann, Tiefbauamt vorgetragen und den Anwesenden
erläutert.
Nach kurzer
Diskussion stimmt der Ortsrat der Ortschaft Ost der Vorlage einstimmig zu.