Die Verwaltung bittet um folgende
Ergänzung zu TOP 5:
So sind die Bauerschwerniskosten von
181.620,83 € nicht mehr strittig.
Die Begleichung dieses Betrages wird
daher vorgeschlagen. Schließlich verbleibt noch die Klärung zu den
Grunderwerbskosten und der Bau eines Betriebsweges. Hierzu wird in einer noch
aufzustellenden Vorlage gesondert berichtet.