1.Gemäß § 55 g Abs. 1 Ziffer 2 NGO
werden die in der Begründung zu diesem Beschluss aufgeführten
Straßeninstandsetzungen in Form von Oberflächensanierungen an Fahrbahnen durch
die zuständigen Ortsräte aus Mitteln des Haushaltes 2006 festgelegt.
2.Der Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss und der
Verwaltungsausschuss nehmen zustimmend Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Der Ortsrat beschließt
einstimmig, den Beschlussvorschlag der Verwaltung anzunehmen.