1.Der jeweilige
Ortsrat legt die in der Anlage genannten Instandsetzungs- und
Erneuerungsmaßnahmen gemäß § 55 g Abs. 1 Ziffer 2 NGO fest.
2.Der Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss und der Verwaltungsausschuss
nehmen die Programmvorschläge für das Jahr 2006 zur Erhaltung von Straßen,
Wegen und Plätzen zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Der Ortsrat beschließt
einstimmig, den Beschlussvorschlag der Verwaltung anzunehmen.