Die Vorlagen 6766/14 und 6766/14/1 sowie der
Antrag der CDU Fraktion 7299/14 werden gemeinsam beraten.
Nach Erläuterung des aktuellen Sachstands durch die Verwaltung empfiehlt der
Ausschuss einstimmig dem Rat folgende Beschlussfassung:
1.Die Verwaltung wird ermächtigt,
auf Grundlage des in der Anlage beigefügten Mustervertrages für die bauliche
Unterhaltung der Friedhofskapellen Verhandlungen zu führen und einen
Vertragsentwurf mit den Interessenten abzustimmen. Der Vertragsentwurf wird dem
Werksausschuss SRB zur Entscheidung vorgelegt.
2.Soweit mehrere Interessenten
Bereitschaft für einen entsprechenden Vertragsabschluß bekunden, ist vorrangig
vor privaten Interessenten mit ortsansässigen, gemeinnützigen Vereinen der
Vertrag abzuschließen.
3.Die Kapellen, die sich auf von der
Stadt betriebenen Friedhöfen, außer in Salgitter - Bad, Gebhardshagen,
Lebenstedt und Thiede, befinden, werden öffentlich zum Kauf angeboten. Die
potenziellen Käufer müssen ein entsprechendes Nutzungskonzept vorlegen.
4.Die Verwaltung wird ermächtigt, alternativ zu Punkt 1
des Beschlussvorschlags den in der Anlage zu dieser Ergänzungsvorlage
beigefügten Vertrag mit Interessenten abzuschließen.
5.Für weitere alternative Vertragsgestaltungen ist ggf.
im Einzelfall die Entscheidung des zuständigen politischen Gremiums
herbeizuführen.