Zu 1: Ein Gutachten wurde nicht in Auftrag gegeben. Vor einigen Jahren
gab es in dieser Fragestellung lediglich einen losen Gesprächskontakt zu einem
einschlägigen Ingenieurbüro.
Zu 2: entfällt.
Zu 3: Kosten sind nicht entstanden.
Zu 4: Die verkehrstechnische Situation in diesem Kurvenbereich ist der
Verwaltung bekannt. Die Geschwindigkeit ist hier auf 30 km/h reduziert. Ein
technisches Lösungskonzept wird von der Verwaltung selber entwickelt, wobei für
Modellberechnungen und labortechnische Untersuchungen möglicherweise ein
geeignetes geologisches Fachbüro eingeschaltet werden muss.