Mit Stimmenmehrheit wird folgender Beschluss gefasst:
Einstimmiger Beschluss:
„Die im Sachverhalt
im Einzelnen genannten Personen werden mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der
Amtsperiode am 31. Dezember 2010 zu Ortsheimatpflegern für die jeweiligen
Stadtteile berufen.“