Der Finanzausschuss hat
keine Beschlussempfehlung für den Rat abgegeben. Bei der Vielzahl der vorliegenden
Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2007 schlägt Oberbürgermeister Klingebiel
aus Klarstellungs- und Rechtssicherheitsgründen für die Schlussabstimmung zur
Vorlage „Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007“ folgende Verfahrensweise
vor:
1) Zunächst wird über jeden einzelnen Antrag der
Fraktionen zum Haushalt 2007 abgestimmt.
2) Danach gibt Oberbürgermeister Klingebiel – vor
Eintritt in die Schlussabstimmung zur Vorlage „Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2007“ – zusammenfassend die maßgebenden ( = weitergenden )
haushaltsrelevanten Änderungen, denen der Rat zugestimmt hat, bekannt.
3) Die Schlussabstimmung erfolgt zu der Vorlage 1079/15
i. d. F. der Ergänzungsvorlage 1079/15-1 unter Berücksichtigung der
haushaltsrelevanten Änderungsbeschlüsse ( vgl. 2) ).
Auf eindringliche und
mehrfache Nachfrage erklären sich alle 47 Ratsmitglieder mit der vorgenannten
Verfahrensweise einverstanden.
Vor Eintritt in die
Schlussabstimmung zur Vorlage „Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007“
gibt Oberbürgermeister Klingebiel zusammenfassend die zu berücksichtigenden
haushaltsrelevanten Änderungsbeschlüsse bekannt.
Im Einzelnen
aus Antrag der
SPD-Ratsfraktion 1154/15 (vgl. TOP 2.2.4):
Verwaltungshaushalt:
7. Erhöhung des Haushaltsansatzes der
HH-Stelle
2920.neu um 40.000
€
-
Schulmaterialfonds für Hartz IV-Empfänger -
12. Erhöhung des Haushaltsansatzes der
HH-Stelle
8170.22010 um 500.000
€
-
Konzessionsabgabe von Stromversorgungsunternehmen -
aus Antrag der
SPD-Ratsfraktion 1159/15 (vgl. TOP 2.2.5):
Verwaltungshaushalt:
1. Verringerung des Haushaltsansatzes der
HH-Selle
0300.65500 um 100.000
€
- Gutachten
-
2. Erhöhung des Haushaltsansatzes der
HH-Stelle
2100.41640 um 60.000
€
-
Nachmittagsbetreuung -
3. Erhöhung des Haushaltsansatzes der
HH-Stelle
3660.65010 um 1.400
€
-
Kostenersatz für die Ortsheimatpfleger -
Vermögenshaushalt:
1. VA-Sperre;
Konzept vorlegen – auch für Folgejahre
HH-Stelle
0610.93512 (350.000 €)
- Erwerb
von Software -
3. Erhöhung des
Haushaltsansatzes der
HH-Stelle
6300.95 neu
-
SZ-Lebenstedt, Verbindung von der Swindon- zur Neißestraße -
Planungskosten
2008: 50.000
€
Ausbau 2009
(Vorziehen von 2010 auf 2009) 500.000
€
aus Antrag der CDU-Ratsfraktion
1067/15 (vgl. TOP 2.2.8):
Die
CDU-Ratsfraktion beantragt, die Haushaltsstelle 6300.95341 wie folgt zu ändern:
Für 2007 wird
ein Betrag von 150.000,-- € aufgenommen.
aus Antrag der CDU-/MBS-/FDP-Ratsfraktionen
1166/15 (vgl. TOP 2.2.9):
Vermögenshaushalt
|
HH-Stelle
|
Bezeichnung
|
Ist €
|
Antrag CDU/MBS/FDP
|
|
1.
|
1100.98501
|
Zuschuss Neubau Tierheim
|
250.000
|
150.000 Freigabe durch VA nach Konzeptvorlage
|
|
|
6500.95079
|
SZ-Bad, Hinter dem
Salze, 2. BA
|
800.000
|
650.000
+ VE 650.000
|
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|
|
|
|
|
|
|
Verwaltungshaushalt:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
0210.71810
|
Ehrenamtsagentur –
Sachmittelzuschuss
|
12.000
|
12.000
Freigabe VA
|
|
0240.62101
|
Stadtmarketing
|
100.000
|
100.000
Freigabe VA nach Vorlage Konzept der Verwaltung ohne Einbeziehung der
WIS
|
aus Antrag der Gruppe
LAS/Grüne 1060/15 (vgl. TOP 2.2.17):
Lfd.Nr.
|
HHSt und Bezeichnung
|
Haushaltsentwurf
|
Antrag
|
Bemerkung
|
8
|
6700.95008
Baukosten für Beleuchtungs-anlagen
|
75.000
|
81.000
|
Verwendungszweck:
Beleuchtung Fußweg SZ-Bad, Kurze Wanne
nach Gitter/ südlich Fa. Skiba
|
9
|
8600.7151
Betriebskostenzu-schuss
|
1.931.300
|
1.934.800
|
Freier Eintritt ein Nachmittag/Monat für Kinder mit einem
Elternteil im Thermal- und Hallenfreibad Lebenstedt
|
Hierüber besteht auf
eindringliche und mehrfache Nachfrage zwischen allen 47 Ratsmitgliedern
Einvernehmen
Es folgt die Schlussabstimmung zu den Vorlagen 1079/15 und 1079/15-1.
Mit Stimmenmehrheit wird
inklusive der vorgenannten haushaltsrelevanten Änderungsbeschlüsse, die noch in
die Haushaltssatzung einzuarbeiten sind, folgender Beschluss gefasst:
1.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird in der der
Ratsvorlage 1079/15 beiliegenden Fassung mit folgenden Änderungen beschlossen:
·
Die ordentlichen
Erträge des Ergebnishaushaltes (Ziffer 1.1) belaufen sich auf 284.239.500 €
·
Die Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit (Ziffer 2.1) des Finanzhaushaltes belaufen
sich auf 271.029.100 €.
·
Der Gesamtbetrag
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes beträgt 386.610.500 €.
2.
Die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung 2006 – 2010 wird in der der
Ratsvorlage 1079/15 beiliegenden Fassung (Anlagen 2a und 2b) beschlossen.
3.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2006 - 2010 wird in der den
Rats-mitgliedern überreichten Fassung vom 24.04.2007 einschließlich der sich
aus der Anlage 3b zur Ratsvorlage 1079/15 ergebenden Änderungen festgesetzt.
4.
Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Reinschrift des Haushaltsplanes
redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
5.
Die Ansätze in
den Teilhaushalten in der Ergebnisrechnung werden nach § 4 Abs. 3
Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) budgetiert und basierend auf
dem Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2006 vom 01.03.2006, in folgende
Aufwands/-Ertragsarten gegliedert, die jeweils einen Deckungskreis bilden:
o
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
o
Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen und sonstige haushaltswirksame Aufwendungen
o
Transferleistungen
sowie
die zugehörigen Erträge. Die Ansätze sind nicht übertragbar.
6.
Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt im Zeitraum von Januar 2007 bis
Dezember 2007 Kredite in einer Gesamthöhe von 89.400.000 € umzuschulden.
Bei den Kreditaufnahmen für
Umschuldungen sind folgende Konditionen einzuhalten:
- Zinssatz: maximal
6,25 % p.a. bei 100% Auszahlung
(nach
Rahmenrichtlinie)
- Tilgung in gleichen Raten
Des Weiteren ist den
folgenden Prüfaufträgen zugestimmt bzw. sind nachfolgende Anträge in Fachausschüsse
verwiesen worden:
aus Antrag der MBS-Ratsfraktion
1113/15 (vgl. TOP 2.2.10):
4.
Im Hinblick auf die Hhst. 5700.71820 wird der Antrag gestellt, das Hallenbad
sowie das Freibad in Thiede dem Förderverein im Jahr 2008 zur vollständig
eigenständigen Bewirtschaftung zu übertragen. Hier ist seitens der Verwaltung
zu prüfen, in welcher rechtlichen Form dies geschehen kann (z.B. Erbbaurecht,
Erbpachtverträge oder ähnliches).
Dem
Antrag wird einstimmig (bei einer Enthaltung) zugestimmt.
5.
Im Hinblick auf die Hhst. 6800.71500 - Parkhaus Gothaer Strasse - wird die
Verwaltung gebeten zu prüfen, ob nach der Öffnung des Parkhauses und dessen
unentgeltliche Benutzung Leistungen Dritter im Wege des Ersatzes verlangt
werden können.
Dem
Prüfauftrag wird einstimmig zugestimmt.
6.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob beim ehemaligen OB Knebel die
überzahlten Bezüge der Jahre 1991-1997 zurückzufordern sind. Dies ist im
Hinblick auf Rückforderungen, die gegenüber den Bediensteten Hylski und Krüger
geltend gemacht werden, nach Auffassung der M.B.S. nur recht und billig.
Dem
Prüfauftrag wird einstimmig zugestimmt.
7.
Hinsichtlich der Gewährung freiwilliger Leistungen zu kulturellen, sozialen und
sportlichen Zwecken wird für das HhJahr 2007 wie folgt entschieden:
Die
Ausgaben für diesen Bereich werden begrenzt auf 0,4 % der Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes und insgesamt als freiwillige Leistungen ausgeschüttet.
Hier sollen bei Einnahmen in Höhe von 279 Millionen € 1.120.000,- € zur Auszahlung gelangen. Für
das Jahr 2007 ist diese Summe um den Betrag von 225.000,- € zu kürzen, da diese
Ausgaben seitens der Verwaltung im Kulturbereich (z.B. Hhstellen
3410.63001-003) bereits als Ausgabe erfasst worden sind. Für das Jahr 2007
kommen daher lediglich 895.000,- € letztendlich zur Ausschüttung.
Auf
diesen Betrag sind die bereits im Haushalt eingestellten Leistungen
anzurechnen. Ein verbleibender Restbetrag ist für das Jahr 2007 anteilig auf
die oben genannten Bereiche zu verteilen. Dabei ist insbesondere darauf
Rücksicht zu nehmen, dass mit finanziellen Leistungen auch das Ehrenamt
gestärkt werden soll.
Die
Verwaltung wird insoweit beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, wie das
Ehrenamt auf Grundlage freiwilliger Leistungen, beginnend mit dem Jahr 2008,
auch eine finanzielle Förderung erfahren kann.
Der
Antrag wird einstimmig in den Finanzausschuss verwiesen.
aus Antrag der MBS-Ratsfraktion
1121/15 (vgl. TOP 2.2.15):
Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Müll- und Ordnungspolizei
eingerichtet werden kann. Gegebenenfalls können die Politessen diese Aufgabe
neben der Kontrolle des ruhenden Verkehrs wahrnehmen. Insoweit wird die
Verwaltung gebeten bis zum Ende des Jahres 2007 ein beschlussfähiges Konzept
vorzulegen.
Dem Prüfauftrag wird mit Stimmenmehrheit zugestimmt.