Der Ortsrat der jeweilig
betroffenen Ortschaft wird gebeten zu beschließen, die Öffnungszeiten der
Kinder- und Jugendtreffs zielgruppenorientiert anzupassen, dass eine Öffnung am
Wochenende und nach 20 Uhr möglich ist.
Die entsprechenden
erforderlichen Mittel werden im Haushalt eingestellt.
Die Beschlussfassung erfolgt
in Form der Vorlage 1165/15 (vgl. 3-12.1).