Die Verwaltung der Stadt
Salzgitter wird aufgefordert die notwendigen Folgekosten aus dem Erlass der
Landesregierung zur „Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit der
Landesbediensteten in Schulen (Arbeitsschutz in Schulen)“ in den Haushalt einzustellen.
Die Beschlussfassung
erfolgt in Form der Vorlage 1164/15 (vgl. TOP 3.13.1).