Der Beschluss des Rates
(Vorlage 2016/14 und 2016/14-1) ist in der Ziffer 2 wie folgt zu ändern:
Die Stadt Salzgitter
beauftragt die WIS mit der Durchführung von Verkaufsverhandlungen zu den unter
Ziffer 1 festgesetzten Gewerbegrundstücken und Industriegrundstücken und unter
Beachtung der in Ziffer 1 festgelegten finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen.
Die Grundstückskaufverträge werden zwischen den Käufern und der Stadt
Salzgitter abgeschlossen. Die Entscheidung für die Grundstücksverkäufe erfolgt
in jedem Einzelfall durch die zuständigen Organe der Stadt Salzgitter.