Mitteilung:
zu 1. Erhöhung der
Anzahl Ausbildungsstellen ab 2007; Vorlage Personalentwicklungskonzept
Bei der Stadt
Salzgitter werden am 01.08.2007 20 Nachwuchskräfte für unterschiedliche
Ausbildungsbereiche eingestellt. Es befinden sich dann zeitgleich insgesamt 54
junge Menschen bei der Stadt Salzgitter in Ausbildung. Darüber hinaus wird zum
01.12.2007 die Praktikantenstelle für die Ausbildung zum/zur
Gesundheitsaufseher/in im Fachdienst Gesundheit neu besetzt und 17
Brandmeister-Anwärter/-innen werden eingestellt.
Die
Stadt Salzgitter hat sowohl in der Vergangenheit als auch in diesem Jahr in
begrenztem Umfang über den jeweils festgestellten Bedarf hinaus ausgebildet.
Die
Auswahl von Nachwuchskräften hat bereits nach den Sommerferien 2006 begonnen.
Insgesamt gingen rund 800 Bewerbungen ein. Die durchgeführten Eignungstests
ergaben, dass lediglich ein Viertel der getesteten Bewerberinnen bzw. Bewerber
uneingeschränkt für die jeweilige Ausbildung geeignet waren. Dieses entspricht
auch den bundesweiten Erfahrungen. Bei den Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die
nicht zur Einstellung vorgesehen sind, ist entweder nur eine eingeschränkte
oder keine Eignung gegeben. Mithin ist die Rekrutierung zusätzlicher
Nachwuchskräfte für das Kalenderjahr 2007 aus diesem Grund nicht angezeigt. Des
Weiteren sind die sachlichen Kapazitätsgrenzen (Büroausbildungsplatz,
Ausbilder) ausgeschöpft. Verwaltungsintern werden Maßnahmen zur Erhöhung der
sachlichen Kapazitäten untersucht, damit in 2008 am Personalbedarfskonzept
orientiert die notwendige Zahl von Nachwuchskräften eingestellt und ausgebildet
werden kann.
Bei
der Stadt Salzgitter werden rund 400 Beschäftigte in den nächsten 10 Jahren
ausscheiden. Die sich hieraus ergebende Fluktuation betrifft alle
Einsatzbereiche und Beschäftigtenqualifikationen.
Die
vorgenommene Personalaltersstrukturanalyse nach Berufsgruppen bzw. Laufbahnen
ist erstellt und befindet sich in der Qualitätssicherung. Im Anschluss ist die
quantitative und qualitative Personalbedarfsbestimmung (Stellen und
Qualifikationen) vorgesehen. Danach wird im Rahmen der Personalplanung
festzulegen sein, ob die Bedarfsdeckung durch Ausbildung (z.B. Verwaltungsbereich),
Einstellung (z.B. Bereich Hochschulabsolventen bzw. Sozialpädagogen) oder durch
Personalentwicklung des vorhandenen Personals zu decken ist. Hierbei sind auch
die vom Rat aufgeführten Aspekte zu klären. Der Abschluss der
Personalbedarfsplanung ist für Ende August 2007 geplant.
zu 2. Ausbildung in
städtischen Gesellschaften
Der Ratsbeschluss vom
24.01.2007 war Anlass für die im Folgenden im Ergebnis dargestellte
Ausbildungsplatzabfrage bei den Gesellschaften.
Wasser- u.
Energieversorgungsgesellschaft mbH Salzgitter
19
Ausbildungsverhältnisse zum 01.01.2007, ein zusätzlicher Ausbildungsplatz für einen
neuen Zweig zum 01.08.2007, Ausbildungsquote WEVG bereits jetzt erheblich über
der Branchenquote
ASG
Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH
6
Ausbildungsverhältnisse zum 01.01.2007, Ausbildungsquote ASG weit über dem
Branchendurchschnitt Ver- und Entsorgung
Wohnbau Salzgitter GmbH
6 Ausbildungsverhältnisse im kaufmännischen Bereich,
damit Ausbildungsquote im Spitzenbereich der Branche (10%), zusätzlich
Praktikumsplätze für Schüler/-innen
KVG
17 Ausbildungsplätze am 31.01.2007, 8 neue
Auszubildende zum 01.08.2007, damit 30% Auszubildende über dem eigenen Bedarf
Klinikum Salzgitter GmbH
110 besetzte Ausbildungsplätze im Rahmen des Nds.
Krankenhausplanes für Kranken- /Kinderkrankenpflege, damit einer der größten
Ausbilder in Niedersachsen dieser Branche
Sport und Freizeit Salzgitter GmbH
Einjähriges Praktikum zur Fachhochschulreife und eine
zweijährige Umschulung
Thermalsolbad Salzgitter GmbH
Einen Ausbildungsplatz, weiterhin namhafte Anzahl von
Praktikanten/-innen, Umschülern/-innen
Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH
Kein Ausbildungsplatzangebot
Die
Ausbildungskapazität ist in einigen Gesellschaften erschöpft. In den
Gesellschaften, in denen die Schaffung von ggf. weiteren Ausbildungsplätzen
möglich ist, werden die notwendigen Gespräche geführt und Beschlüsse
herbeigeführt. Es wird u.a. auch geprüft, ob durch gesellschaftsübergreifende
Ausbildung ggf. unter Einbeziehung der Stadt Salzgitter das Ausbildungsangebot
erhöht werden kann. Zusätzliche Ausbildungskapazitäten würden über die
jeweiligen Wirtschaftspläne auch die Stadt Salzgitter mit Kosten belasten.
3. Dienstvereinbarungen
unbefristete leistungsabhängige Übernahme von Nachwuchskräften und zum
Ausschluss betriebsbedingter Kündigung
Mit dem vom Rat
beschlossenen SPD–Antrag (Vorlage Nr. 0075/15) wurde der Oberbürgermeister
gebeten, mit der Personalvertretung eine Dienstvereinbarung zum Ausschluss
betriebsbedingter Kündigungen abzuschließen. Dieser zu regelnde Sachverhalt
wird wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam mit der Regelung zur
unbefristeten leistungsabhängigen Übernahme von Nachwuchskräften mit der
Personalvertretung verhandelt und vereinbart.
Der Entwurf dieser
Dienstvereinbarung befindet sich im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess und
wird voraussichtlich Ende Juni 2007 der Personalvertretung als Verhandlungsgrundlage
übersandt.
Ich bitte um
Kenntnisnahme.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Ergänzend zu den mündlichen Erläuterungen gibt die
Verwaltung wunschgemäß folgendes zu Protokoll:
Die Aussage zu der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber
bezog sich auf die Gesamtzahl der eingegangenen Bewerbungen für alle
angebotenen Ausbildungsberufe. Von den bestgeeignetsten 21
Bewerberinnen und Bewerber haben ein Drittel abgesagt, so dass in diesen Fällen
Ersatzbewerber/innen nachrücken mussten.
Zum Zeitpunkt des SPD-Antrages war das Auswahlverfahren für
die jeweiligen Ausbildungsberufe bereits abgeschlossen. Aus der Erfahrung der
Vergangenheit ist davon auszugehen, dass zu diesem späten Zeitpunkt
bereits die besten Schulabgänger/innen einen Ausbildungsplatz hatten.
Eine erneute Ausschreibung mit eignungsorientiertem Auswahlverfahren wäre
daher nicht zielführend gewesen.
Im Übrigen hätte eine zusätzliche Erhöhung der Anzahl der
Ausbildungsplätze aufgrund der tatsächlich vorhandenen begrenzten
Ausbildungsplatzkapazität geändert.
Die Feststellung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber
erfolgt durch normierte Eignungstestverfahren von qualifizierten Fremdfirmen.
Die Einstellungstests sind jeweils ausbildungsplatzspezifisch zugeschnitten und
stellen im Testergebnis das Erreichen des Ausbildungsabschlusses fest. Da die
Tests inhaltlich nicht verändert worden, ist davon auszugehen, dass
die Bewerber/innen nicht mehr an der notwendigen Vorbildung verfügen.