Auszug - Neufestsetzung der Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätten
Einstimmiger Beschluss:Einstimmiger Beschluss: 1. Ab 1.12.2007 werden bei der Förderung der Kindertagesstätten und Kindertagespflege durch die Stadt die folgenden Elternbeiträge erhoben:
 Betreuungsart
| Krippe | Halbtags-platz | Dreiviertel-tagsplatz | Ganztags-platz | Hort | Sonderöff-nung (30 Min.) | Essengeld | Kinder- zahl Anteil | 166,67 % | 50,00 % | 75,00 % | 100,00 % | 70,31 % | | | 1 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 1 Kind | 267,00 € | 80,00 € | 120,00 € | 160,00 € | 112,00 € | 10,00 € | 45,00 € | 2 Kinder | 213,00 € | 64,00 € | 96,00 € | 128,00 € | 90,00 € | 8,00 € | 45,00 € | 3 und mehr Kinder | 187,00 € | 56,00 € | 84,00 € | 112,00 € | 79,00 € | 7,00 € | 45,00 € |
2. Alle Sorgeberechtigten, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für arbeitssuchende Erwerbsfähige über die ARGE) oder SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt für nicht Erwerbsfähige, z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Hilfe zur Pflege) erhalten, sind von den Beitragszahlungen mit Ausnahme der Haushaltsersparnis zum Essengeld befreit. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Stufenplan zur weiteren Reduzierung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege (Krippe bis Hort, Tagespflege) zu erarbeiten und die finanziellen Auswirkungen darzustellen. Beginnend mit dem Kindergartenjahr ab 01.08.2008 ist es Ziel, dass kurz bis mittelfristig alle Elternbeiträge für Eltern/Alleinerziehende mit 1. Wohnsitz in Salzgitter auf Null gesetzt werden. Im Rahmen des Stufenplans ist als 1. Schritt, analog des bereits beitragsfreien dritten Kindergartenjahres die Beitragsfreiheit ab 01.08.2008 auf das 2. und 1. Kindergartenjahr auszudehnen.
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