Auszug - Anregung des Ortsrates Nordwest nach § 55 g Abs. 4 Niedersächsischer Gemeindeordnung
Aufhebung der Vorlage 6766/14-2 über die Übertragung der baulichen Unterhaltung von Friedhofskapellen auf örtliche Vereine
Einstimmiger Beschluss:Einstimmiger Beschluss: Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt aufgrund der Anregung des Ortsrates Nordwest vom 13.06.2007 gemäß § 55 g Abs. 4 Niedersächsischer Gemeindeordnung (NGO) folgendes: 1. Die Anregung des Ortsrates wird nicht aufgegriffen. 2. Der am 28.06.2006 gefasste Beschluss zur Vorlage Nr. 6766/14-2 „Übertragung der baulichen Unterhaltung von Friedhofskapellen auf örtliche Vereine“ wird nicht aufgehoben.
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