1. Der Rat der Stadt Salzgitter nimmt die bisher
umgesetzten Maßnahmen des Zukunftsplanes 60plus zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt
unter II. aufgeführten Maßnahmen 1 bis 10 umzusetzen. Die für die Umsetzung von
Maßnahmen aus dem Zukunftsplan 60plus in 2008 eingestellten Haushaltsmittel
werden freigegeben.