Mit Stimmenmehrheit wird folgender Beschluss gefasst:
Der beitragsfähige Aufwand für
1. die Erneuerung der Straße „Hinter dem Salze“ in Salzgitter-Bad wird auf die durch den Abschnitt von der Einmündung der Straße „Kaiserstraße/Schlopweg“ bis zur Einmündung der Straße „Bergstraße“ erschlossenen Grundstücke verteilt (Abschnittsbildung gemäß § 3 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung - ABS -) - Lageplan siehe Anlage 1 - ,
2. die Erneuerung der Straße „Hardeweg“ in Salzgitter-Gebhardshagen wird auf die durch den Abschnitt von der Einmündung der Straße „Am Festplatz“ bis zum westlichen Ende der Flurstücke 44/1 und 44/2 (westliche Toreinfahrt des Jugendheimes) erschlossenen Grundstücke verteilt (Abschnittsbildung gemäß § 3 Abs. 2 ABS) - Lageplan siehe Anlage 2 - ,
3. die Erneuerung der Straße „Hirschgraben“ in Salzgitter-Lebenstedt wird auf die durch den Abschnitt von der Straße „Engelnstedter Straße“ bis zum Ende des Wendehammers erschlossenen Grundstücke verteilt (Abschnittsbildung gemäß § 3 Abs. 2 ABS) - Lageplan siehe Anlage 3 - ,
4. die Verbesserung der „Lesser Straße“ in Salzgitter-Reppner wird auf die durch den Abschnitt von der östlichen Grundstücksgrenze zu Haus Nr. 18 bis zur querenden Stichstraße erschlossenen Grundstücke verteilt (Abschnittsbildung gemäß § 3 Abs. 2 ABS) - Lageplan siehe Anlage 4 - .