Auszug - Beschluss der Satzung über eine Veränderungssperre in Salzgitter-Bad, "Kniestedter Kreuz"
Einstimmiger Beschluss:Einstimmiger Beschluss: Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über eine Veränderungssperre in Salzgitter-Bad „Kniestedter Kreuz“ für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich. Die Veränderungssperre ist im § 5 der Satzung vorerst auf 1 Jahr zu begrenzen.
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