Die
in Salzgitter-Flachstöckheim gelegene Teilfläche von ca. 90 m² der Straße
(hier: des Seitenbereiches) „Worthlahweg“, Gemarkung
Flachstöckheim, Flur 2, Flurstück 79/12 teilweise, wird gemäß § 8
Niedersächsisches Straßengesetz mit Wirkung vom 03.07.2009 als öffentliche
Straße eingezogen.