Inhalt der Anfrage:
Wie
aus der Zeitung zu entnehmen war, hat die Firma Holz Recycling GmbH Insolvenz
angemeldet.
Das
Gelände wird zurzeit nicht genutzt. Es stellt sich uns deshalb die Frage, was
wird aus diesem Bereich.
Die
CDU- Ortsratsfraktion bittet deshalb die Verwaltung um Beantwortung folgender
Fragen:
Wann
ist mit der Räumung der Flächen zu rechnen, um Ungezieferbefall vorzubeugen?
Ist
der Verwaltung bekannt, ob es Interessenten für die Nachnutzung gibt?
Wird
sichergestellt, dass die Bevölkerung durch die nachfolgende Nutzung, nicht
wieder durch Gestank und Unrat belästigt
wird?
Beratungsergebnis /
Beschluss:
OM Groh trägt die Anfrage
vor.
Herr Waldmann gibt
folgende schriftliche Antwort (Nr. 3906/15-AW) der Verwaltung .- FD
Stadtplanung, Umwelt und Baurecht - vom 04.06.2009 bekannt:
Frage 1:
Wann ist mit der
Räumung der Flächen zu rechnen, um Ungezieferbefall vorzubeugen?
Antwort der Verwaltung:
Die Räumung des
Firmengeländes der Firma Holz Recycling GmbH nördlich und südlich der
Watenstedter Straße findet unter Überwachung des für den ehemaligen Betrieb
zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig unter Einbindung der Stadt
Salzgitter statt. Letztmalig hat dazu am 23.04.09 ein
gemeinsamer Termin des Fachgebietes Umwelt mit dem Gewerbeaufsichtsamt
Braunschweig und dem Grundstückseigentümer zur vorläufigen Abnahme der Betriebsflächen
stattgefunden. Dabei waren die Flächen zwar nicht vollständig, aber
weitestgehend geräumt worden. Die noch dort lagernden Reststoffe (
ausschließlich auf dem südlichen Firmengelände, vorwiegend Metalle und
Kunststoffe ) werden kontinuierlich abgefahren.
Frage 2:
Ist der Verwaltung
bekannt, ob es Interessenten für die Nachnutzung gibt?
Antwort der Verwaltung:
Es ist von
dem Grundstückseigentümer geplant, die Betriebsflächender Firma Holz Recycling
GmbH kurzfristig einer Nachnutzung zuzuführen. Genauere Informationen dazu
liegen der Verwaltung bisher nicht vor.
Frage 3:
Wird sichergestellt,
dass die Bevölkerung durch die nachfolgende Nutzung nicht wieder durch Gestank
und Unrat belästigt wird?
Antwort der Verwaltung:
Eine
Nachnutzung des Geländes hat sich an dem Stand der Technik 2009 zu orientieren,
so dass erhebliche Belästigungen für die umliegenden Wohnnutzungen
ausgeschlossen sind.
Der Ortsrat nimmt
Kenntnis.