Mit Stimmenmehrheit wird folgender Beschluss gefasst:
Mit Stimmenmehrheit wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt über die
vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Wat 8 für SZ-Watenstedt,
„südlich Industriestraße Mitte“ wie in der Anlage 2 vorgeschlagen. Die
Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen wird Bestandteil der
Begründung.
Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt den Bebauungsplan Wat
8 für SZ-Watenstedt, „südlich Industriestraße Mitte“ (Anlage 3) gemäß § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Gleichzeitig beschließt er die
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4).
Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt die Aufhebung der durch den Bebauungsplan Wat 8 für SZ-Watenstedt,
„südlich Industriestraße Mitte“ überdeckten
Teilbereiche des Bebauungsplans Wat 3 SZ-Watenstedt, „Zur
Festsetzung von Verkehrsflächen für die Industriestraße Mitte“ (Anlagen
5-7). Diese werden durch den Bebauungsplan Wat 8 ersetzt.