Auszug - Ablaufschemata bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung
Die Verwaltung trägt vor. Die Nachfragen zu Inobhutnahmen und § 8 a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) werden von der Verwaltung eingehend beantwortet. Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
|