Unter Einbeziehung des beschlossenen Änderungsantrages (vgl
Unter Einbeziehung des beschlossenen Änderungsantrages
(vgl. TOP 2.7.1) wird mit Stimmenmehrheit folgender Beschluss gefasst:
1.Die Bedarfsberechnung (Gebührenkalkulation)
für die Friedhofsgebühr 2010 für den Kalkulationszeitraum 01.01.2010 bis
31.12.2010 wird gemäß Anlage 1 zur Ratsvorlage 4279/15 unter Berücksichtigung der sich aus dem Antrag 4610/15 ergebenden
Änderungen beschlossen.
2.Die 23. Satzung zur Änderung der Satzung der
Stadt Salzgitter über die Erhebung von Friedhofsgebühren
(Friedhofsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 2 zur Ratsvorlage 4279/15 unter Berücksichtigung der sich aus der
Erhöhung des öffentlichen Anteils ergebenen Änderungen beschlossen.
3.Die 7. Satzung zur Änderung der
Friedhofssatzung der Stadt Salzgitter wird gemäß Anlage 3 zur Ratsvorlage
4279/15 beschlossen.
Hinweis:
Die Änderungen zu der ursprünglichen Beschlussvorlage sind
fett gedruckt.