Die im Sachverhalt aufgeführten Personen werden für die
jeweiligen Bezirke gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über
gemeindliche Schiedsämter für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Verwaltung erarbeitet bis zum 31.05.2010 einen
Vorschlag über das zukünftige Auswahlverfahren von Schiedspersonen in der Stadt
Salzgitter aus und legt diese dem Rat der Stadt Salzgitter zur Entscheidung
vor.