Einstimmiger Beschluss:
1. Die Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
2. Der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.