Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Bebauungsplans Leb 159 für SZ-Lebenstedt, „Altes Dorf“ für den in
der Anlage gekennzeichneten Bereich.
Beratungsergebnis /
Beschluss:
Der Ortsrat empfiehlt einstimmig, den Beschlussvorschlag der
Verwaltung anzunehmen.